Auf welchem Wege?
Promotionsanfragen richten Sie bitte schriftlich an den Lehrstuhl. Anfragen, die per E-Mail
eingehen, werden nicht bearbeitet.

Was sollte vor allem einer Anfrage beigefügt sein?
Die Anfrage muss mindestens einen ernsthaften Themenvorschlag enthalten. Dies wird
als Teil der Qualifikation für eine selbständige wissenschaftliche Arbeit verstanden. Bei
der Themenauswahl sollte man sich an den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls
ausrichten. Die Anzahl der Vorschläge steigert nicht automatisch die Chancen der
Annahme.
Der Anfrage sind ein (tabellarischer) Lebenslauf zum akademischen und ggf. beruflichen
Werdegang sowie einfache Kopien der Examenszeugnisse und anderer relevanter Dinge,
wie z.B. Seminarscheine, beizufügen.

Wann hat eine Promotionsanfrage Sinn?
Als Doktorand/in wird grundsätzlich nur angenommen, wer einen Themenvorschlag
macht und in mindestens einer Juristischen Staatsprüfung die Note „vollbefriedigend“
oder besser erreicht hat. Ausnahmen sind nur begrenzt möglich und zwar allenfalls
dann, wenn der/die Bewerber/in persönlich aus Lehrveranstaltungen bekannt ist, mit
der Promotionsanfrage eine ausgereifte Projektskizze vorlegt oder mit
überdurchschnittlichem Erfolg an einem vom Lehrstuhl durchgeführten Seminar
teilgenommen hat.
Auswärtige Bewerber/innen müssen grundsätzlich die Promotionsvoraussetzungen der
Universität erfüllen, an der sie zur Zeit der Ersten Juristischen Staatsprüfung
immatrikuliert waren. Auch im Übrigen gilt die Promotionsordnung des Fachbereichs
Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Bitte prüfen Sie deshalb vorab, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.

Wie geht es weiter?
Die vorgeschlagenen Themen werden in einem persönlichen Gespräch näher umrissen,
auf ihre Tauglichkeit geprüft und ggf. präzisiert. Danach entwirft der/die Bewerber/in
einen Arbeitsplan, der zeigen sollte, dass er/sie zur Behandlung des gewählten Themas
in der Lage ist, und wird dann ggf. angenommen.

Promotionsordnung des FB 03