Auf welchem Wege?
Promotionsanfragen richten Sie bitte schriftlich an den Lehrstuhl. Anfragen, die per e-mail eingehen, werden nicht bearbeitet.
Was sollte vor allem einer Anfrage beigefügt sein?
Die Anfrage muss mindestens einen ernsthaften Themenvorschlag enthalten. Dies wird als Teil der Qualifikation für eine selbständige wissenschaftliche Arbeit verstanden. Bei der Themenauswahl sollte man sich an den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls ausrichten. Die Anzahl der Vorschläge steigert nicht automatisch die Chancen der Annahme.
Was ist der Anfrage beizufügen?
Der Anfrage sind ein (tabellarischer) Lebenslauf zum akademischen und ggf. beruflichen Werdegang sowie einfache Kopien der Examenszeugnisse und anderer relevanter Dinge, wie z.B. Seminarscheine, beizufügen.
Wann hat eine Promotionsanfrage Sinn?
Als Doktorand/in wird grundsätzlich nur angenommen, wer einen Themenvorschlag macht und in mindestens einer Juristischen Staatsprüfung die Note "vollbefriedigend" oder besser erreicht hat. Ausnahmen sind nur begrenzt möglich und zwar allenfalls dann, wenn der/die Bewerber/in persönlich aus Lehrveranstaltungen bekannt ist, mit der Promotionsanfrage eine ausgereifte Projektskizze vorlegt oder mit überdurchschnittlichem Erfolg an einem vom Lehrstuhl durchgeführten Seminar teilgenommen hat.
Auswärtige Bewerber/innen müssen grundsätzlich die Promotionsvoraussetzungen der Universität erfüllen, an der sie zur Zeit der Ersten Juristischen Staatsprüfung immatrikuliert waren. Auch im Übrigen gilt die Promotionsordnung des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Bitte prüfen Sie deshalb vorab, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.
Wie geht es weiter?
Die vorgeschlagenen Themen werden in einem persönlichen Gespräch näher umrissen, auf ihre Tauglichkeit geprüft und ggf. präzisiert. Danach entwirft der/die Bewerber/in einen Arbeitsplan, der zeigen sollte, dass er/sie zur Behandlung des gewählten Themas in der Lage ist, und wird dann ggf. angenommen.